Teilnahmebedingungen

Soweit nichts anderes angegeben, ist der Veranstalter die SRSE (Schwimm- und Rettungsschule Eichsfeld).

Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Die Kurse sind geschlossene Angebote. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden. Wir empfehlen dringend die Buchung der angebotenen Kursversicherung.
Die Ausstellung von Urkunden und Schwimmpässen erfolgt nicht automatisch nach Kursende. Hierzu müssen die Voraussetzungen der Prüfungsordnung Schwimmen durch den Schwimmkursteilnehmenden erfüllt werden. Weiterhin werden Urkunden und Schwimmpässe nur dann ausgehändigt, wenn die komplette Kursgebühr gezahlt wurde.

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der SRSE zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung der Reihenfolge des Eingangs.

Der Platz im Schwimmkurs ist erst nach Zahlung der Kursgebühr verbindlich reserviert!

Rücktrittsbedingungen

(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung
muss schriftlich erfolgen.  

(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale
Entschädigungen zu:  

a) vom 50. bis 31. Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Entgeltes,  
b) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes,  
c) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Entgeltes,  
d) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Entgeltes,  
e) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes.  

Die Erstattung erfolgt in Form eines Gutschein.

Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer behördlich angeordnete Quarantäne-Maßnahmen, Ausgangssperren oder einem lokalen Lock down unterliegt.

Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall
eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.  

(3) Für parallel zum Lehrgang gebuchte Unterkünfte, die aufgrund des Rücktritts nicht genutzt werden, werden ebenso die unter Abs. (2) genannten pauschalen
Schadenersatzbeträge unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen fällig. Ansonsten gilt Abs. (2) entsprechend.

(4) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern
diese Person nicht bereits angemeldet ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.  

(5) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich
zurückgetreten ist. Bei Krankheit oder Nichterscheinen des Teilnehmers wird die Kursgebühr nicht erstattet, die ausgefallenen Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt.

(6) Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
Versicherungsschutz und Haftung

Für die Dauer der Unterrichtseinheiten besteht ein Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung.

Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenstände des Hallenbades vor Beginn und nach Ende des Kurses
übernimmt die SRSE keine Haftung. Die Haftung liegt bei den Teilnehmern bzw. für die Kinder übernehmen hier ausschließlich die Eltern die Haftung.
Die SRSE übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die einKursteilnehmer vor oder nach Beginn des Kurses erleidet.

Die Eltern bzw. Begleitpersonen müssen die Kinder persönlich ins Schwimmbad begleiten und bis zum Kursende beaufsichtigen. Eine Aufsicht der Kinder vor Beginn und nach Ende
der Kurszeit durch die SRSE ist nicht möglich.

Gesundheit

Spätestens mit der Anmeldung müssen gesundheitliche Einschränkungen mitgeteilt werden. Zugleich erfolgt eine Bestätigung durch die Anmeldung, dass die Teilnehmer keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. Organschäden, Ohren- bzw. Augenbeschwerden oder ansteckende Infektionskrankheiten, etc.) haben und in gesundem Zustand den Kurs besuchen. Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

Verhalten im Schwimmbad und Ausschluss aus dem Schwimmkurs

Den Weisungen der Ausbilder der SRSE sind ausnahmslos Folge zu leisten. Die Gruppenbildung und Kurszusammenstellung obliegt ausschließlich den Ausbildern der SRSE. Mündliche Vorabzusagen sind nicht bindend.
Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet sich an die zutreffende Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades zu halten. Weisungen des Personals im Hallenbad sind in jedem Falle Folge zu leisten. Entsprechende Badebekleidung ist zu tragen. Den Babys ist eine Schwimmwindel anzulegen.
Die SRSE behält sich vor, Kursteilnehmer, die sich nicht an diese Vorgaben halten, vom Kurs auszuschließen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
 
Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen, Krankheit, Bäderschließungen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen oder ein entsprechender Gutschein ausgestellt, wenn die angebotenen Alternativkurse durch den Teilnehmenden nicht angenommen wurden. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
 
Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
 
Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der SRSE.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.